Eindrucksvolle Gartenszenen und architektonische Schätze in Hülle und Fülle. Egal, ob Sie einen Spaziergang machen oder sich eine Decke auslegen und die Sehenswürdigkeiten, Geräusche und Gerüche dieses reizvollen Anwesens genießen möchten, Sie werden einen unvergesslichen Besuch haben.

 FAQ

  • Toiletten befinden sich im gesamten Landschaftsgarten, meist in der Nähe des Schlosses. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten, die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer, die Verfügbarkeit von Toiletten und andere nützliche Informationen.

    Alle Toiletten sind kostenlos. Wenn sich diese in einem Restaurant befindet, wird ein Verzehr in selbigem gern gesehen, da der Unterhaltungsaufwand Betreiberseitig erbracht werden muss.

    Sofern nicht anders angegeben, werden alle weiteren Toiletten von der Gemeinde Machern unterhalten.

    im Schloss Machern

    Geöffnet von 9:00 Uhr bis zur Abenddämmerung, Anfang März bis Ende November. Diese Toilette ist nicht Rollstuhlgerecht und befindet sich im Erdgeschoss, rechts im Foyer.

    in der Gemeinde Machern

    Geöffnet Dienstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr und Donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr. Diese Toilette ist Rollstuhlgerecht.

    im Kavalierhaus

    Geöffnet von Mittwoch bis Freitag von 18:00 - 22:00 Uhr, Sonnabend und Sonntag von 12:00 - 22:00 Uhr. Diese Toilette ist Rollstuhlgerecht.

    Zum alten Zollhaus

    Geöffnet von 11:00 - 22:00 Uhr. Diese Toilette ist Rollstuhlgerecht.

    in der Kaffeerösterei

    Geöffnet Mittwochs und Donnerstags, 14 - 18 Uhr und Sonntags, 14 - 17 Uhr. Diese Toilette ist Rollstuhlgerecht.

    Ritterburg

    Zugänglich nur im Rahmen einer Parkführung von Anfang März bis Ende November. Diese Toilette ist nicht Rollstuhlgerecht.

  • Tütenspender sind überall im Schlosspark verteilt. Sie können sich auch gern einen Beutel “auf Vorrat” mitnehmen, um diesen dann parat zu haben. Da die Spender durch die Gemeinde aufgefüllt werden, möchten wir Sie bitten, sparsam damit umzugehen und diese dann in den entsprechenden Mülleimern zu entsorgen.

  • Der Landschaftsgarten Machern ist ein Gartenkunstwerk von Weltrang. Er benötigt eine aufwendige Pflege und besondere Schonung. Bitte helfen Sie mit, den Schlosspark als Ort der Kultur, der Erholung und des Artenschutzes auch künftigen Generationen zu erhalten:

    Der Schlosspark ist jederzeit für Besucher zugänglich. Das Betreten des Landschaftsgartens geschieht auf eigene Gefahr.

    Zum Schutz des Landschaftsgartendenkmals und für ein friedliches Miteinander aller Besucher ist es NICHT gestattet:

    • das Befahren der Anlagen mit motorisierten Fahrzeugen und Kutschen ohne gesonderte Erlaubnis, sowie das Abstellen derer

    • Fahrräder außerhalb der für das Fahrradfahren befestigten Hauptwege zu fahren oder abzustellen

    • die Wege zu verlassen und Anpflanzungen zu betreten

    • Pflanzen oder Teile davon zu entfernen, mitzunehmen oder sonst zu beschädigen

    • Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen und Sperren zu überklettern

    • die Wildtiere im Hirschgarten zu füttern

    • Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen

    • außerhalb der Liegewiesen im Schlossbereich zu lagern

    • zu zelten, Feuer zu entzünden oder zu grillen

    • auf bauliche oder gärtnerische Anlagen oder Skulpturen zu klettern

    • in den Gewässern zu baden, zu angeln, Boot zu fahren oder Modellboote fahren zu lassen

    • Sportliche Betätigungen dürfen den Park nicht schädigen und seine Besucher nicht belästigen

    • zu reiten

    • die Wasserflächen bei Eis zu betreten

    • Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen oder zu entfernen

    • Das Betreten des Parks bei Dunkelheit, Unwetter, Hochwasser, Schnee- und Eisglätte geschieht auf eigene Gefahr.

    • Wir bitten Sie, Hunde an der kurzen Leine zu führen und Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

    Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen mit zusätzlicher Technik und / oder Personal (z. B. Modelshootings, Werbeaufnahmen, Film- und Fernsehaufnahmen für Spielfilme, Serien, Dokumentationen, Musikvideos und Kinoproduktionen) sind durch die Gemeindeverwaltung genehmigungspflichtig.

    Achtung! Die Brunnen und Fontänen enthalten kein Trinkwasser!

    Für diesen Park gilt auch die ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die im Vermögen der Gemeinde Machern befindlichen baulichen und gärtnerischen Anlagen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Bitte beachten: Der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist ebenfalls untersagt und muss bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.